Entbürokratisierung

Beschluss des Präsidiums vom 29.6.2016 Unnötige Bürokratie schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Unternehmen und gefährdet zukünftiges Wachstum. Die FDP tritt für eine nachhaltige Strategie zum Bürokratieabbau und damit verbundene konkrete Maßnahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene ein. Neben der Abschaffung bestehender unnötiger Vorschriften muss vor allem auch neue Bürokratie verhindert werden. Dies gelingt durch folgende Maßnahmen:
  • Strikte Vorgaben für den Erlass von Verwaltungsvorschriften: Jedes neue Rechtsetzungsvorhaben sollte auf Notwendigkeit, Alternativen, Regelungsumfang, Verständlichkeit, Praktikabilität, Geltungsdauer und das Verhältnis von Kosten und Nutzen hin überprüft werden.
  • Das „One in, one out-Prinzip“ muss konsequent umgesetzt werden.
  • Erachtet der Gesetzgeber eine bestimmte Regelung als zwingend notwendig, muss bei der Rechtsetzung künftig vom Adressaten aus gedacht und so die Benutzerfreundlichkeit staatlicher Abläufe verbessert werden. Bereits bestehende Regelungen müssen daneben systematisch hinsichtlich Zielerreichung und Kostenfolgen ex post evaluiert werden und einer Effizienzkontrolle standhalten, bei der auch die Benutzerfreundlichkeit in den Fokus genommen wird.
  • Nicht nur die Rechtsetzung selbst, auch die Verfahren, deren Dauer, die Formulare und Anträge müssen verständlicher, transparenter und unbürokratischer gestaltet werden.
  • Bei der Rechtsetzung muss in Zukunft noch besser darauf geachtet werden, dass neue Regelungen verständlich und nachvollziehbar sind. Das schafft Akzeptanz bei Unternehmen und Bürgern. Insbesondere im Arbeitsrecht sind Vereinfachung und Transparenz nötig, um den Rechtsanwendern die Intention der einzelnen Regulierungen zu verdeutlichen und somit Akzeptanz zu schaffen.
  • Die Bürokratie- und Erfüllungskosten müssen im Vorfeld einer gesetzlichen Regelung transparent dargestellt werden. Die Instrumente des NKR zur Kostenmessung müssen auch in Bayern angewendet werden.
  • Es müssen ressortspezifische Netto-Abbau- und Zwischenziele festgesetzt werden zur Optimierung der operativen Umsetzung hinsichtlich des gesamten Erfüllungsaufwands.
  • Dokumentationspflichten müssen erleichtert werden. Daten, die bereits erhoben wurden, sollen an anderen relevanten Stellen nutzbar gemacht und nicht nochmal erhoben werden („only once“-Erhebung).
  • Um eine nachhaltige Verringerung und Deregulierung von Verwaltungsvorschriften zu erreichen, braucht es wirksame Kontrollmechanismen. Die Gesetzesfolgenabschätzung kann verbessert werden durch Schaffung eines externen Gremiums unabhängiger Sachverständiger.
  • Innerhalb Deutschlands muss ein Qualitäts- und Leistungsvergleich vorgenommen werden (Benchmarking).
  • E-Government-Lösung sind zu implementieren und auszubauen. Verwaltungsvorgänge müssen größtenteils digital und online ermöglicht werden.