Eine nachhaltige, zukunftsfähige und wissenschaftsbasierte Landwirtschaft gestalten

Die FDP Bayern setzt sich daher dafür ein, dass in Bayern eine nachhaltige, zukunftsfähige und wissenschaftsbasierte Landwirtschaft nach fünfzehn Kriterien gestaltet wird:

  1. Landwirte sind gut und staatlich ausgebildet. Wir fordern, dass Gesetzgebung basierend auf Vertrauen in die staatliche Ausbildung und nicht auf durch Unwissenheit geprägtem Misstrauen erfolgt! Die landwirtschaftliche Ausbildung sollte um wesentlich mehr best-practice-Beispiele erweitert werden.
  2. Land- und forstwirtschaftliche Investitionen sind auf lange Zeiträume ausgelegt. Bei Stallbauten sind dies mindestens 20 Jahre. Wir fordern deshalbmehr Verlässlichkeit der Politik und Planbarkeit für die Landwirte. Um den zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden, brauchen sie Verlässlichkeit in Form von stabilen Rahmenbedingungen, Planungs- und Rechtssicherheit.
  3. Langfristige Investitionen machen es für Landwirte schwierig bis unmöglich, auf kurzfristige Trends im Lebensmittelbereich schnell zu reagieren. Politik darf keine Entscheidungen aufgrund solcher Trends und Modeerscheinungen treffen. Der Markt entscheidet, ob sich Trends etablieren und durchsetzen. Gegebenenfalls müssen Landwirte bei Bauvorhaben für tiergerechtere Haltungsformen oder mehr Umweltschutz unterstützt werden.
  4. Landwirtschaft unterliegt einem ständigen Wandel, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen. Politik muss Entscheidungen, die die Landwirtschaft betreffen, ebenfalls auf Grundlage der wissenschaftlichen Expertise agrarwissenschaftlicher Hochschulen in Deutschland treffen. Ein leistbarer Zeitrahmen ist Voraussetzung für die Umsetzung von Neuerungen.
  5. Grundlage für jede landwirtschaftspolitische Entscheidung muss die Umsetzbarkeit am Markt sein. Anreizsysteme sind einem Ordnungsrecht immer vorzuziehen. Vorschriften und Belastungen für Landwirte, die der Markt nicht honoriert, führen zu Strukturwandel und Verwerfungen innerhalb der Landwirtschaft.
  6. Deutsche Landwirte konkurrieren mit Landwirten im EU-Binnenmarkt. Wir fordern einheitliche Standards im EU-Binnenmarkt, damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Landwirte gewährleitet ist. Dazu müssen auch Wettbewerbshemmnisse abgebaut werden.
  7. Importierte Agrargüter müssen gleichzeitig hier geltende Standards einhalten. Dies gilt sowohl für die Produkt- als auch die Prozessqualität. Handelsabkommen müssen grundsätzlich im Einklang mit den sozialen Belangen der Landwirtschaft und hierzulange gültigen Umweltauflagen stehen.
  8. Direkt in der Landwirtschaft tätige Personen machen 1,3 % der Bevölkerung in Deutschland aus. Ein Wissensdefizit in der übrigen Bevölkerung ist daher logisch und prinzipiell unproblematisch. Gleichzeitig konsumieren 100 % der Bevölkerung landwirtschaftliche Erzeugnisse und sind daher je nach Interesse mit dem Thema mehr oder weniger befasst. Verschiedene Organisationen machen sich dieses gesteigerte Interesse mit dem verbundenen Wissensdefizit zu Nutze, um Stimmung gegen Landwirtschaft zu schüren. Politik muss daher Landwirte dabei
     unterstützen, Wissensdefizite auszuräumen und zu verringern. In der Schulbildung muss die Verwendung (Kochen) und die Herkunft von Nahrungsmitteln wieder in das Bildungsprogramm von der 2. bis zur 9. Klasse aufgenommen werden. Der Zusammenhang zwischen Erzeugung und Verwendung von Nahrungsmitteln darf nicht dem Zufall überlassen werden. Nur so kann Landwirtschaft wieder die Wertschätzung erfahren, die ihr zusteht.
  9. Darüber hinaus muss solchen Organisationen, die Verstöße gegen geltendes Recht durchführen oder dazu aufrufen, die Gemeinnützigkeit aberkannt werden. Ein Verbot solcher bspw. Tierrechtsorganisationen bzw. eine Beobachtung durch die zuständigen Kontrollbehörden muss im Einzelfall in Erwägung gezogen werden. Denn erlittenes Unrecht kann nicht durch Unrecht geheilt werden, sondern nur durch die konsequente Anwendung geltenden Rechts.
  10. Die Landwirtschaft in Deutschland ist mit die ökologisch nachhaltigste weltweit. Kreislaufwirtschaft ist die Regel. Die Düngung erfolgt im Rahmen einer behördlich kontrollierten, betrieblichen Nährstoffbilanz. Vor einer weiteren
     Verschärfung der Düngeverordnung muss erst eine Ursachenerforschung erhöhter Nitratwerte im Grundwasser erfolgen. Wir gehen bei der Einteilung „Roter Gebiete“ nicht vom hypothetischen Nitratbelastungsnetz aus, sondern von dem im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Messstellennetz. Das Nitratmessnetz muss innerhalb der EU vereinheitlicht werden. Und erst wenn alle Verursacher feststehen, muss mit diesen nach Lösungen gesucht werden.
  11. Die Weltbevölkerung wächst exponentiell: Deutschland ist überwiegend eine Gunstregion für landwirtschaftliche Erzeugung. Die Flächenversiegelung für Infrastruktur, Wohnraum und Industrie muss deshalb auf das nötige Maß begrenzt werden. Generell muss der Bedeutung landwirtschaftlicher Erzeugung im Rahmen der Bewertung einer Baumaßnahme mehr Gewicht verliehen werden. Ökologische Kompensationsmaßnahmen, die das Versiegeln landwirtschaftlicher Fläche damitbestrafen, dass noch mehr landwirtschaftliche Fläche aus der Nutzung genommen wird, müssen ersatzlos abgeschafft werden. Kompensation kann sollte durch Entsiegelung erfolgen. Diese kann EU-weit erfolgen.
  12. Digitalisierung und Landwirtschaft 4.0: Digitalisierung und technologischen Fortschritt wollen wir uns verstärkt auch in Bayern zunutze machen und zudem eine Vorreiterrolle bei digitalen Innovationen einnehmen. Digitaler Fortschritt
     bedeutet ein Mehr an Tierwohl, Einsparungen bei Betriebsmitteln wie Dünger oder Arznei, ein gezielteres Ausbringen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln (Smart Farming, Precision Farming) oder auch eine transparentere Produktion von Lebensmitteln. Daher müssen Schnittstellen standardisiert werden, um problemlose
     Datenübertragungen zu ermöglichen sowie ein hochleistungsfähiges Breitband- und Mobilfunknetze bis zur letzten Milchkanne ausgebaut werden. Bei dem hohen Grad der Vernetzung zwischen den Landwirten, Herstellern und Systemanbietern hat die Datensicherheit höchste Priorität. Durch die Vereinfachungen und Verbesserungen der Arbeitsweise im digitalen Zeitalter müssen bürokratische und einengende Vorschriften abgeschafft werden.
  13. Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik: Die zukünftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik muss das bewährte Fördersystem aus erster und zweiter Säule beibehalten.Dabei stehen wir hinter der geplanten freiwilligen Prämie für einjährige umwelt- und klimawirksame Maßnahmen in der ersten Säule. Die zweite Säule muss sogar ausgebaut werden, um die Bedeutung des ländlichen Raums zu unterstreichen. Die zweite Säule ist in unseren Augen ein unerlässliches Instrument für erfolgreiche Maßnahmen im Bayerischen Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramm und muss daher finanziell gestärkt werden.
  14. Forschung zulassen: Grünen Biotechnologie, wie zum Beispiel das „Genome-Editing“ oder neue Züchtungsmethoden für resistentere Feldfrüchte müssen ideologiefrei bewertet, statt in emotionsgeladenen Debatten abgeschrieben werden. Der Fokus sollte auf faktenbasierter und ergebnisoffener Forschung liegen.
  15. Ökologie in der Landwirtschaft: Eine umweltverträgliche und nachhaltige Landwirtschaft ist Grundkonsens zwischen Gesellschaft und Landwirten. Best-practice-Beispiel für eine sozial verträgliche, ökologisch wertvolle und wirtschaftlich rentable Landwirtschaft zeigt das sogenannte F.R.A.N.Z. –Projekt („Für Ressourcen, Agrarwirtschaft und Naturschutz mit Zukunft“). Es muss weiter gefördert und ausgebaut werden, Die Forschungsergebnisse müssen als gute fachliche Praxis in die Lehre eingehen. Natur- und Landschaftsschutzprogramme wie „KULAP“ sind zukunftsweisend und müssen durchgängig finanziert werden.