Eigenverantwortliche Schule
62. Ordentlicher Landesparteitag
09./10.04.2011 in Amberg
Beschluss zu Antrag 1 - Amberg
Eigenverantwortliche Schule
Der vom LFA Bildung, Schule und Sport beschlossene Forderungskatalog
„Eigenverantwortliche Schule“ ist eine wichtige Grundlage für die politische Arbeit der
Partei und der Landtagsfraktion zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag für die 16.
Wahlperiode des Bayerischen Landtags vereinbarten Grundsätze der Bildungspolitik.
Die Landtagsfraktion wird aufgefordert auf der Basis des Forderungskataloges, der Teil
dieses Antrags ist, schrittweise das Konzept der „Eigenverantwortlichen Schule“ in
Vereinbarung mit dem Koalitionspartner umzusetzen und entsprechende
Gesetzesvorlagen in den Landtag einzubringen.
Forderungskatalog
Mehr Freiheit und Eigenverantwortung für die Schulen, wie dies im Koalitionsvertrag für
den 16. Bayerischen Landtag vorgesehen ist, wird realisiert durch konkrete
Einzelmaßnahmen.
Soweit die Koalitionsvereinbarung die nachfolgenden Strukturvorschläge nicht abdeckt,
sind diese im Rahmen der Beschlusslage der Partei als weiterführende Zielsetzung zu
verstehen und zu verfolgen.
1. Vorbedingungen
- Die „Eigenverantwortliche Schule“ kann nicht realisiert werden, wenn mehrere
Hierarchieebenen Entscheidungen vorgeben bzw. beeinflussen. Es ist daher zu prüfen,
in wieweit die Schulaufsicht auf eine Ebene beschränkt werden kann. Von allen Ebenen
des Staates haben kommunale Gebietskörperschaften die genaueste Kenntnis über
Situation, Umstände und Bedürfnisse der jeweiligen Schule. Die Kommunalparlamente
identifizieren sich mit den Einrichtungen vor Ort und gewährleisten am ehesten die
Förderung und Aufrechterhaltung von leistungsfähigen Schulen. Die Schulaufsicht sollte
daher zusammengefasst und ausschließlich auf kommunaler Ebene (kreisfreie Städte
bzw. Landkreise) verortet werden. Die bundesweiten Bildungsstandards werden durch
die Schulaufsicht überwacht. Vorrangig kommt der Schulaufsicht bei dem Konzept der
„Eigenverantwortlichen Schule“ eine beratende Funktion zu.
- Es werden gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die die Einrichtung eines
Schulvorstandes regeln. Dieser gehören der Schulleiter, Vertreter der Lehrer, der
Elternschaft und der Schüler, sowie Vertreter der Kommunen an.
- Das Konzept der „Eigenverantwortlichen“ Schule gibt über die Struktur des
Schulvorstandes den Elternvertretern erheblich mehr Mitwirkungsmöglichkeiten. Das von
den Liberalen stets gestützte bürgerschaftliche Engagement wird hierdurch nachhaltig
gestärkt.
- Nicht zuletzt auf Grund der erhöhten Personalautonomie der Schulen ist der
Beamtenstatus der Lehrer abzuschaffen.
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09./10.04.2011 in Amberg
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2. Schulbudget
- Planstellen werden geldwert umgerechnet und bilden eine Grundlage der
Budgetplanung. Eine weitere Grundlage für das Schulbudget ist die Anzahl der Schüler
in den jeweiligen Schulstufen.
- Um sicherzustellen, dass die Steuerung des Schulbudgets einen so gering wie
möglichen bürokratischen Aufwand erfordert, ist zu prüfen, in wie weit die Finanzierung
der „Eigenverantwortlichen Schule“ nicht aus einer Hand erfolgen kann.
Hierfür scheinen aufgrund der räumlichen Nähe, die Kommunen (Landkreise, kreisfreie
Städte) am besten geeignet.
- Das Schulbudget wird ergänzt durch Zusatzbudgets, die ermittelt werden, auf Grund des
jeweiligen Belastungsgrades einer Schule.
Die FDP Bayern unterstreicht mit dieser Forderung ihren Willen die
Chancengerechtigkeit im Bildungssystem sicherzustellen durch die besondere
Förderung von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen, bildungsfernen
Familien, bzw. Familien mit Migrationshintergründen.
- Die Erstellung eines Budgetvorschlages ist Angelegenheit der Schulleitung und des
Schulvorstandes. Der Budgetvorschlag erfolgt im Rahmen der Ziele, die jede Schule mit
der zuständigen Stelle vereinbart. Vor Erstellung eines neuen Schulbudgets wird die
Zielerreichung überprüft und ggf. Korrekturen in der Budgetplanung vorgenommen.
3. Personalkompetenzen und Personalautonomie
- Die Schulen treffen autonom alle wesentlichen Entscheidungen im Personalbereich.
- Mindestanforderungen an das Profil eines Schulleiters setzt die Schulaufsicht. Die
Ausschreibung und Besetzung der Stelle eines Schulleiters obliegt dem Schulvorstand.
Die Besetzung der Schulleitung erfolgt auf Zeit.
- Zur möglichen Abberufung des Schulleiters wird ein beiderseitiges Initiativrecht für
Schulvorstand und Schulaufsicht eingeführt. Die jeweils andere Seite muss der
Abberufung zustimmen.
- Der Schulleiter ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen. Die Leitung der
Schule entscheidet alle Einstellungen und Entlassungen.
- Die Bezahlung des Personals unterliegt der Tarifbindung. Dies gilt auch für Lehrer an
Privatschulen. Ausgenommen hiervon sind Leistungszulagen die im Rahmen von
Zielvereinbarungen und dem Zielerreichungsprozess zwischen der Schulleitung und
dem jeweiligen Mitarbeiter vereinbart und gewährt werden.
- Um Lehrermangel begegnen zu können, wird den Schulen vorübergehend die
Möglichkeit gegeben, entsprechend (fachlich) qualifiziertes akademisches Personal für
Lehrtätigkeiten einzustellen, ohne dass die formale Lehrbefähigung vorliegen muss. Die
an der „Eigenverantwortlichen Schule“ praktizierte Personalautonomie bietet auch die
Grundlage für die flexible Beschäftigung von Lehrkräften im Ruhestand.
- Gegenstand der individuellen Zielvereinbarungen ist auch die Feststellung eines
möglichen Weiterbildungsbedarfs. Die Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen
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entscheidet die Schulleitung. Für Personen die als „Seiteneinsteiger“ in den Lehrerberuf
gewechselt sind ist die Wahrnehmung einer einführenden Qualifizierung obligatorisch.
- Mit der Einführung des Konzeptes der „Eigenverantwortlichen Schule“ werden sich die
Anforderungen an die Schulleitungen erhöhen. Um dem gerecht werden zu können sind
Führungskräfteentwicklungsprogramme anzubieten.
4. Schulkonzept
- Der Schulvorstand entwickelt das Konzept für die eigene Schule. Er entscheidet über die
Schwerpunktbildung. Die Schulaufsicht kann Empfehlungen dazu geben.
- Das Fächerangebot wird vom Kultusministerium in Form von Mindestanforderungen
vorgegeben. Der Schulvorstand ergänzt diese Vorgaben im Sinne der
Schwerpunktbildung.
- Der Schulvorstand entscheidet im Einvernehmen mit der Kommune, ob die Schule als
Halbtags- oder Ganztagsschule geführt wird.
- Ergänzende Abschlüsse oder Zertifikate können, in Absprache mit der Schulaufsicht,
eingeführt werden.
5. Transparenz und Vergleichbarkeit
- Es ist sicherzustellen, dass die Leistungen der Schule transparent gemacht und
Vergleiche zwischen den Schulen dadurch möglich werden. Dies ist die Grundlage, um
Verbesserungspotenziale aufzuzeigen und einen kontinuierlichen
Verbesserungsprozess anzuregen.
- Hierfür ist die Entwicklung eines fairen Beurteilungssystems notwendig. Dieses muss
förderliche bzw. belastende Umfeldbedingungen berücksichtigen, wie z. B. die Höhe des
Anteils von Schülern aus sozial schwachen bzw. bildungsfernen Schichten und Familien
mit Migrationshintergründen.
6. Attraktivität des Lehrerberufes
- Die Attraktivität des Lehrerberufes wird durch das Konzept der „Eigenverantwortlichen
Schule“ erhöht. Dies soll erreicht werden durch eine höhere Autonomie in der
Unterrichtsgestaltung und verbesserten Mitwirkungsmöglichkeiten (Schulvorstand) in
Ausrichtung und Zielsetzung der Schule.
- Die angestrebte Transparenz und Vergleichbarkeit der Schule bietet die Möglichkeit,
aktiv das Ansehen der jeweiligen Schule und seiner Lehrer positiv zu beeinflussen.
- Das Konzept der „Eigenverantwortlichen Schule“ ermöglicht auch bei Erreichen von
Zielen, die zwischen Schulleitung und dem einzelnen Mitarbeiter vereinbart wurden,
monetäre und andere Leistungsanreize zu setzen. Die Mitarbeiter fühlen sich hierdurch
respektiert und anerkannt.