Eigenverantwortliche Schule

62. Ordentlicher Landesparteitag 09./10.04.2011 in Amberg Beschluss zu Antrag 1 - Amberg Eigenverantwortliche Schule Der vom LFA Bildung, Schule und Sport beschlossene Forderungskatalog „Eigenverantwortliche Schule“ ist eine wichtige Grundlage für die politische Arbeit der Partei und der Landtagsfraktion zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag für die 16. Wahlperiode des Bayerischen Landtags vereinbarten Grundsätze der Bildungspolitik. Die Landtagsfraktion wird aufgefordert auf der Basis des Forderungskataloges, der Teil dieses Antrags ist, schrittweise das Konzept der „Eigenverantwortlichen Schule“ in Vereinbarung mit dem Koalitionspartner umzusetzen und entsprechende Gesetzesvorlagen in den Landtag einzubringen. Forderungskatalog Mehr Freiheit und Eigenverantwortung für die Schulen, wie dies im Koalitionsvertrag für den 16. Bayerischen Landtag vorgesehen ist, wird realisiert durch konkrete Einzelmaßnahmen. Soweit die Koalitionsvereinbarung die nachfolgenden Strukturvorschläge nicht abdeckt, sind diese im Rahmen der Beschlusslage der Partei als weiterführende Zielsetzung zu verstehen und zu verfolgen. 1. Vorbedingungen - Die „Eigenverantwortliche Schule“ kann nicht realisiert werden, wenn mehrere Hierarchieebenen Entscheidungen vorgeben bzw. beeinflussen. Es ist daher zu prüfen, in wieweit die Schulaufsicht auf eine Ebene beschränkt werden kann. Von allen Ebenen des Staates haben kommunale Gebietskörperschaften die genaueste Kenntnis über Situation, Umstände und Bedürfnisse der jeweiligen Schule. Die Kommunalparlamente identifizieren sich mit den Einrichtungen vor Ort und gewährleisten am ehesten die Förderung und Aufrechterhaltung von leistungsfähigen Schulen. Die Schulaufsicht sollte daher zusammengefasst und ausschließlich auf kommunaler Ebene (kreisfreie Städte bzw. Landkreise) verortet werden. Die bundesweiten Bildungsstandards werden durch die Schulaufsicht überwacht. Vorrangig kommt der Schulaufsicht bei dem Konzept der „Eigenverantwortlichen Schule“ eine beratende Funktion zu. - Es werden gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, die die Einrichtung eines Schulvorstandes regeln. Dieser gehören der Schulleiter, Vertreter der Lehrer, der Elternschaft und der Schüler, sowie Vertreter der Kommunen an. - Das Konzept der „Eigenverantwortlichen“ Schule gibt über die Struktur des Schulvorstandes den Elternvertretern erheblich mehr Mitwirkungsmöglichkeiten. Das von den Liberalen stets gestützte bürgerschaftliche Engagement wird hierdurch nachhaltig gestärkt. - Nicht zuletzt auf Grund der erhöhten Personalautonomie der Schulen ist der Beamtenstatus der Lehrer abzuschaffen. 62. Ordentlicher Landesparteitag 09./10.04.2011 in Amberg Beschluss zu Antrag 1 - Amberg 2. Schulbudget - Planstellen werden geldwert umgerechnet und bilden eine Grundlage der Budgetplanung. Eine weitere Grundlage für das Schulbudget ist die Anzahl der Schüler in den jeweiligen Schulstufen. - Um sicherzustellen, dass die Steuerung des Schulbudgets einen so gering wie möglichen bürokratischen Aufwand erfordert, ist zu prüfen, in wie weit die Finanzierung der „Eigenverantwortlichen Schule“ nicht aus einer Hand erfolgen kann. Hierfür scheinen aufgrund der räumlichen Nähe, die Kommunen (Landkreise, kreisfreie Städte) am besten geeignet. - Das Schulbudget wird ergänzt durch Zusatzbudgets, die ermittelt werden, auf Grund des jeweiligen Belastungsgrades einer Schule. Die FDP Bayern unterstreicht mit dieser Forderung ihren Willen die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem sicherzustellen durch die besondere Förderung von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwachen, bildungsfernen Familien, bzw. Familien mit Migrationshintergründen. - Die Erstellung eines Budgetvorschlages ist Angelegenheit der Schulleitung und des Schulvorstandes. Der Budgetvorschlag erfolgt im Rahmen der Ziele, die jede Schule mit der zuständigen Stelle vereinbart. Vor Erstellung eines neuen Schulbudgets wird die Zielerreichung überprüft und ggf. Korrekturen in der Budgetplanung vorgenommen. 3. Personalkompetenzen und Personalautonomie - Die Schulen treffen autonom alle wesentlichen Entscheidungen im Personalbereich. - Mindestanforderungen an das Profil eines Schulleiters setzt die Schulaufsicht. Die Ausschreibung und Besetzung der Stelle eines Schulleiters obliegt dem Schulvorstand. Die Besetzung der Schulleitung erfolgt auf Zeit. - Zur möglichen Abberufung des Schulleiters wird ein beiderseitiges Initiativrecht für Schulvorstand und Schulaufsicht eingeführt. Die jeweils andere Seite muss der Abberufung zustimmen. - Der Schulleiter ist Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen. Die Leitung der Schule entscheidet alle Einstellungen und Entlassungen. - Die Bezahlung des Personals unterliegt der Tarifbindung. Dies gilt auch für Lehrer an Privatschulen. Ausgenommen hiervon sind Leistungszulagen die im Rahmen von Zielvereinbarungen und dem Zielerreichungsprozess zwischen der Schulleitung und dem jeweiligen Mitarbeiter vereinbart und gewährt werden. - Um Lehrermangel begegnen zu können, wird den Schulen vorübergehend die Möglichkeit gegeben, entsprechend (fachlich) qualifiziertes akademisches Personal für Lehrtätigkeiten einzustellen, ohne dass die formale Lehrbefähigung vorliegen muss. Die an der „Eigenverantwortlichen Schule“ praktizierte Personalautonomie bietet auch die Grundlage für die flexible Beschäftigung von Lehrkräften im Ruhestand. - Gegenstand der individuellen Zielvereinbarungen ist auch die Feststellung eines möglichen Weiterbildungsbedarfs. Die Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen 62. Ordentlicher Landesparteitag 09./10.04.2011 in Amberg Beschluss zu Antrag 1 - Amberg entscheidet die Schulleitung. Für Personen die als „Seiteneinsteiger“ in den Lehrerberuf gewechselt sind ist die Wahrnehmung einer einführenden Qualifizierung obligatorisch. - Mit der Einführung des Konzeptes der „Eigenverantwortlichen Schule“ werden sich die Anforderungen an die Schulleitungen erhöhen. Um dem gerecht werden zu können sind Führungskräfteentwicklungsprogramme anzubieten. 4. Schulkonzept - Der Schulvorstand entwickelt das Konzept für die eigene Schule. Er entscheidet über die Schwerpunktbildung. Die Schulaufsicht kann Empfehlungen dazu geben. - Das Fächerangebot wird vom Kultusministerium in Form von Mindestanforderungen vorgegeben. Der Schulvorstand ergänzt diese Vorgaben im Sinne der Schwerpunktbildung. - Der Schulvorstand entscheidet im Einvernehmen mit der Kommune, ob die Schule als Halbtags- oder Ganztagsschule geführt wird. - Ergänzende Abschlüsse oder Zertifikate können, in Absprache mit der Schulaufsicht, eingeführt werden. 5. Transparenz und Vergleichbarkeit - Es ist sicherzustellen, dass die Leistungen der Schule transparent gemacht und Vergleiche zwischen den Schulen dadurch möglich werden. Dies ist die Grundlage, um Verbesserungspotenziale aufzuzeigen und einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess anzuregen. - Hierfür ist die Entwicklung eines fairen Beurteilungssystems notwendig. Dieses muss förderliche bzw. belastende Umfeldbedingungen berücksichtigen, wie z. B. die Höhe des Anteils von Schülern aus sozial schwachen bzw. bildungsfernen Schichten und Familien mit Migrationshintergründen. 6. Attraktivität des Lehrerberufes - Die Attraktivität des Lehrerberufes wird durch das Konzept der „Eigenverantwortlichen Schule“ erhöht. Dies soll erreicht werden durch eine höhere Autonomie in der Unterrichtsgestaltung und verbesserten Mitwirkungsmöglichkeiten (Schulvorstand) in Ausrichtung und Zielsetzung der Schule. - Die angestrebte Transparenz und Vergleichbarkeit der Schule bietet die Möglichkeit, aktiv das Ansehen der jeweiligen Schule und seiner Lehrer positiv zu beeinflussen. - Das Konzept der „Eigenverantwortlichen Schule“ ermöglicht auch bei Erreichen von Zielen, die zwischen Schulleitung und dem einzelnen Mitarbeiter vereinbart wurden, monetäre und andere Leistungsanreize zu setzen. Die Mitarbeiter fühlen sich hierdurch respektiert und anerkannt.