Bürokratische Hürden für chronisch kranke Patienten abbauen - Behandlung erleichtern

Beschluss vom 77. Landesparteitag in Amberg Sind bei chronisch kranken Patienten längerfristige Heilmittelbehandlungen (Krankengymnastik, Ergotherapie, Podologie etc.) notwendig, so soll es möglich sein, ein Dauerrezept mit einer Gültigkeit von bis zu einem Jahr zu verordnen, bei dem auch nur einmal eine entsprechende Rezeptgebühr fällig wird. Die Überprüfung soll dabei einmal jährlich durch den Verordnungsgeber erfolgen. Eine vorfristige Beendigung ist jederzeit möglich. Diese Langfristverordnungen sollen von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgenommen sein. Es soll den Heilmittelerbringern ermöglicht werden, die entsprechende Leistung zeitnah nach der Erbringung abzurechnen Die Wiederverordnung von Hilfsmitteln bei Abnutzung und Defekt soll erleichtert werden. Medizinische Behandlungen, die zum Behandlungsspektrum von Ärzten oder nichtärztlichen Spezialisten gehören, sollen bei Behandlungsengpässen im Rahmen einer Kostenerstattung auch an entsprechende spezialisierte Heilmittelerbringer delegiert werden können.