Bürokratie abbauen – Datenschutzrecht und Internetpflichten für kleine Betriebe praxistauglich gestalten
Die FDP wird sich auf Bundes- und europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass:
- im Datenschutzrecht künftig Schwellenwerte eingeführt werden, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit geringem datenschutzrechtlichem Risiko von umfassenden Informations- und Dokumentationspflichten sowie vom Einsatz eines Datenschutzbeauftragten entlasten,
- die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit von Webseiten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auf Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten begrenzt werden,
- eine praxisnahe Überarbeitung der Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 15 DSGVO erfolgt – insbesondere für Handwerksbetriebe, deren Datennutzung sich auf den zur Auftragsabwicklung notwendigen Umfang beschränkt; außerdem soll die Schwelle zur Pflicht der Einrichtung eines Datenschutzbeauftragten in nicht-öffentlichen Betrieben (§ 38 BDSG) von 20 Beschäftigten signifikant erhöht werden
- alle neuen Digital- und Transparenzpflichten einer verpflichtenden KMU-Folgenabschätzung (KMU-Test) unterzogen werden, bevor sie in Kraft treten. Hierzu müssen zwingend die Wirtschaftsverbände der jeweils betroffenen Branchen angehört werden.