Bavarian Valleys: Digitale Freiheitszonen für den Freistaat

Beschluss des Landesvorstands vom 14. Januar 2017  Die FDP Bayern fordert digitale Freiheitszonen im Freistaat. In diesen digitalen Freiheitszonen herrschen besonders günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen, um die Gründung und Ansiedlung junger, forschungsintensiver IT-Unternehmen zu erleichtern. Unsere Regionen sind auf solche IT-Unternehmen dringend angewiesen. Ob die Wirtschaft vor Ort mit der Digitalisierung künftig mindestens Schritt halten kann, wird unsere ökonomische, soziale und gesellschaftliche Lage langfristig prägen. In Bayern besteht derzeit eine digitale Spaltung zwischen Jung und Alt, zwischen Stadt und Land, zwischen Old Economy und Start-up. Diese Kluft gilt es zu verringern: im Interesse ökonomischer Prosperität, friedlichen Zusammenlebens, fairer Entwicklung und möglichst guter Lebensverhältnisse überall in Bayern. Mit konventionellen Lösungen der simplen Subventionierung und staatlichen Anreizen bei Industrieansiedlungen lässt sich im digitalen Zeitalter allein keine Strukturpolitik mehr betreiben. Um die in vielen Regionen Bayerns vorherrschende Lücke von Digitalunternehmen zu schließen und mit einer Gründerkultur Bayern gegenüber anderen Hot Spots der Gründerszene wieder wettbewerbsfähiger zu machen, brauchen wir digitale Freiheitszonen. Nötig sind digitalen Freiheitszonen in allen solchen Regionen, die
  • ein strukturpolitisches Klumpenrisiko aufweisen (massives Übergewicht einzelner Industriezweige: in Bayern v.a. im Automobil- und Automobilzulieferersektor),
  • vom demografischen Wandel stark betroffen sind,
  • unter Wegzug vor allem kreativer und junger Menschen leiden,
  • über mindestens eine wichtige Entwicklungskeimzelle verfügen, z.B. eine Hochschule mit IT/MINT-Fakultät oder eine wissenschaftliche Einrichtung wie etwa Fraunhofer oder ein Technologietransferzentrum.
  • erste erfolgversprechende Stand-alone- Gründungsinitiativen aufweisen.
Eine digitale Freiheitszone entsteht, indem man drei große Maßnahmenpakete vor Ort umsetzt: (1)Gründungen vereinfachen, (2) Fachkräfte gewinnen, (3) Wissen fördern. Dabei sollen Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zusammenarbeiten. Die Förderung von Netzwerken und Clustern entfaltet ganz andere Hebelwirkungen als die  Leistung des Einzelnen allein.
  • Vorschriften aussetzen, Bürokratie straffen: Um Gründungen, Investitionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu erleichtern, werden diverse Vorschriften temporär vereinfacht oder ausgesetzt, zum Beispiel für einen Zeitraum von bis zu 20 Jahren.
  • Bau-, Arbeits- und Verwaltungsrecht: Deutlich gestraffte Regelungen sollen dazu führen, dass Unternehmen in ihrer Entwicklung weniger eingeschränkt sind und schneller wachsen können. Im Bundesrecht verankerte Bauvorschriften und Arbeitsstättenverordnungen dürfen nicht dazu führen, dass neu gegründete Unternehmen an der unpassenden Deckenoberbeleuchtung, unzureichender Platzbedarf und fehlende Toilettenanzahl
  • Ertragssteuern stunden, Mindestsätze einführen: Einkommens- Körperschafts- oder Gewerbesteuer werden für neu gegründete Unternehmen in den ersten fünf Jahren spürbar gesenkt. Etwaige fiskale Zahlungsverpflichtungen werden bis zum sechsten Jahr des Unternehmens zinslos gestundet. Erfassungen zur Umsatzsteuer können seitens der Unternehmen jährlich erfolgen. Bei der Gewerbesteuer ist der gesetzliche Mindeshebetsatz anzuwenden. Potenzielle Steuererträge aus den digitalen Freiheitszonen werden vom kommunalen Finanzausgleich ausgenommen;
  • Förderung durch Verwaltung und Politik: Bauland und Gebäudeinfrastruktur in der digitalen Freiheitszone stellt die öffentliche Hand zu günstigen Bedingungen zur Nutzung zur Verfügung. Um die nötige Infrastruktur (z.B. Gründerzentren, Institutionen der Hochschulen, Inkubator/Hubs/Accelerators, Co-Working Spaces) zu errichten, lassen sich Förderprogramme von Bund und Land (u.a. GRW-Mittel) und der EU (z.B. EFRE- und ELER-Mittel) nutzen.
  • Zukunftsskills lernen, individuelles Lernen ermöglichen: Zukunftsskills sind erlernbar. Aber nötig sind individuelle Entwicklungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, die zum persönlichen, formellen und zeitlichen Rahmen passen. Schulen, Hochschulen und vor allem Berufsschulen brauchen kreative Lernräume und modernes Equipment, um effiziente und effektive Lösungen zu entwickeln. Die Angebote der IT-Branche zur Zusammenarbeit im Bildungs- und Ausbildungsbereich sind seitens des Freistaats Bayern endlich entschlossen zu nutzen. Daneben sind MOOCs (Massive Open Online Courses) bisher in Bayern ein weitgehend ungenutztes Instrument.
  • Ausländische Fachkräfte gewinnen: Ausländische Fachkräfte müssen in den digitalen Freiheitszonen keine Vorrangprüfung über sich ergehen lassen und keine Einkommensgrenzen beachten. Eine formale Anmeldung ist ausreichend.
  • IT- und MINT-Zentren ausbauen: Die Hochschulen sollten innerhalb ihres Profils ihre Kompetenzen und Kapazitäten bei IT und MINT ausbauen.
  • Grundmittel erhöhen, Wettbewerb fördern, Leistung belohnen: Qualitative und quantitative Verbesserung entsteht auch durch eine zusätzliche Zuweisung von Grundmitteln für einen Zeitraum von fünfzehn Jahren. Ein Wettbewerb unter den wissenschaftlichen Institutionen der digitalen Freiheitszonen stellt sicher, dass Leistung belohnt und Gelder nach Erfolgskriterien verteilt werden.
  • Hochschulen in die Freiheit entlassen: Gerade in den digitalen Freiheitszonen genießen Hochschulen volle Autonomie- und Freiheitsrechte – über die Möglichkeiten des aktuellen bayerischen Hochschulgesetzes hinaus. Dieses ist entsprechend zu modifizieren. Wissenschaft braucht keine Ketten, sondern Flügel!