Ausschluss von Vergesellschaftung im Grundgesetz
Seit Jahrzehnten war es Konsens in Deutschland, dass die Soziale Marktwirtschaft und ihr Fundament die Eigentumsgarantie die Basis des Wohlstands und des Aufstiegsversprechens unseres Landes sind. Daher schien die Anwendung der Vergesellschaftungsmöglichkeit in Art. 15 GG ausgeschlossen. Dieser Konsens hat durch das Enteignungsvolksbegehren und den jüngsten Vorschlag eines Vergesellschaftungsgesetzes in Berlin Risse bekommen und er beginnt zu wanken. Linke Parteien werben offen für Verstaatlichungsprojekte nach Art. 15 GG.
Die Freien Demokraten sehen die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, die auch die aus dem Eigentum fließende Verantwortung erwähnt, als Grundpfeiler für Freiheit und Wohlstand in Deutschland. Wenn durch Vergesellschaftung von Privateigentum das Vertrauen der Fleißigen und Aufstiegswilligen in unser Land schwindet, wird dies eine Eskalationsspirale der Eigentumseingriffe in Gang setzen, die zu mehr Unfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger führen kann.
Die Freien Demokraten fordern stattdessen ein klares Bekenntnis zur Eigentumsgarantie und den Verzicht auf alle Einschränkungen des Eigentumsrechts, die nicht durch konkrete Gemeinwohlbelange wie vor allem Infrastrukturprojekte gedeckt sind (vgl. Art. 14 Abs. 3 GG).
In Bayern besteht in Bezug auf Art. 161 der Bayerischen Verfassung (BV) vergleichbarer Handlungsbedarf. Zwar verdrängt die Wirtschaftsordnung des Grundgesetzes die der Landesverfassungen - aber gerade dann besteht kein Bedarf am festhalten sozialistischer Glaubenssätze in der Bayerischen Verfassung.
Konkret fordern wir folgendes:
- Art. 15 GG ist zu streichen und durch ein klares Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft zu ersetzen sowie darin eine Regelung zum ausdrücklichen Ausschluss jeglicher Vergesellschaftung zu verankern.
- Entsprechende Maßgaben der Bayerischen Verfassung sind gemäß dem neu gestalteten Art. 15 GG neu zu fassen und durch einen Ausschluss von Vergesellschaftung und ein Bekenntnis zur Sozialen Marktwirtschaft zu ersetzen.