Alle Behörden bis 2025 digitalisieren!

Spätestens die Corona-Krise hat gezeigt, wie dringlich die Digitalisierung der deutschen Verwaltung ist – und wie weit Deutschland hierbei im internationalen Vergleich noch zurück hängt. Daher wollen wir die kommende Legislaturperiode prioritär dafür nutzen, um die deutschen Behörden bis 2025 vollständig zu digitalisieren. Insbesondere fordern wir:

- Eine komplett papierlose Verwaltung. Dies gilt erst recht für die Einführung der elektronischen Gerichtsakte. Den Gebrauch von Faxgeräten und gedrucktem Papier wollen wir zügig durch eine rechtssichere verschlüsselte Kommunikation per Email und Online-Portale (mit gültiger Eingangsbestätigung) ersetzen. Hierfür muss unsere Verwaltung auch zügig die entsprechende technische Ausstattung erhalten, um sowohl am Arbeitsplatz als auch mobil in Besprechungen auf diese Portale und digitale Akten zuzugreifen. Grundsätzlich sollten die staatlichen und die kommunalen Verwaltungen auch mit dem Bürger und den Unternehmen komplett papierlos kommunizieren, soweit diese nicht explizit postalische oder direkte persönliche Kommunikation wünschen.

- Dies setzt auch voraus, dass Verwaltungsgänge vollständig digital erfolgen können und generell etwa keine handschriftliche Unterschrift mehr voraussetzen. Stattdessen sollten digitale Zertifikate (etwa über den neuen Personalausweis oder eine mobile App mit biometrischer Identifikation) deren Funktion – auch im allgemeinen Geschäftsleben – ersetzen. Dafür braucht es auch schnellstmöglich einen digitalen Personalausweis als mobile App.

- Ein Online-Portal , auf dem als einheitlichem, integriertem One-Stop-Shop bundesweit alle Verwaltungsgänge erledigt, sich für Ausschreibungen beworben und mit Behörden kommuniziert werden können. Außerdem sollte jeder Bürger darauf die von allen staatlichen Ebenen gesammelten Daten einsehen können.

- Ein Ministerium , welches all diese Digitalisierungsmaßnahmen zentral koordiniert. Es muss allerdings unbedingt ausgeschlossen bleiben, neue Überwachungsmaßnahmen (wie Backdoors) auf diesem Wege einzuführen, um das Vertrauen in die staatlichen Systeme nicht zu gefährden. Wir wollen zudem nicht unbedingt jedes System neu (staatlich) entwickeln, sondern auch auf bestehende private Angebote zurückgreifen.

Bei aller Verbesserung der Vorgänge und deren Durchführung darf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt werden.