Abschaffung Straßenausbaubeiträge

Beschluss des Landesparteitags in Roding vom 18./19.5.2015   Wir wollen im Kommunalabgabengesetz den Art. 5 Abs. 1 Satz 3 („Für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen sollen solche Beiträge erhoben werden, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind“) streichen.