Ablöse ermöglichen statt Pflicht zum Spielplatzbau bei Mehrfamilienhäusern

Vermooste Sandkisten, morsche Wipptiere, verwahrloste Schaukeln – nie genutzte Spielflächen vor kleineren Mehrfamilienhäusern sind in Bayerns Kommunen häufig zu sehen. Gemäß Artikel 7 Abs. 3 BayBO besteht bei Neubauten mit mehr als drei Wohnungen die Pflicht einen Kinderspielplatz in ausreichender Größe anzulegen. Doch gerade bei kleineren Mehrfamilienhäusern ist oftmals bereits bei Errichtung absehbar, dass der Spielplatz gebaut wird, um zu verfallen. Denn es gibt Häuser, in denen aufgrund ihrer baulichen Struktur nie ein Kind im Spielplatzalter wohnen wird und damit kein Bewohner je die Instandhaltung des Spielplatzes bei den Grundstückseigentümern einfordern wird.

Für die Grundstückseigentümer gehen damit unnötige Baukosten und Flächenverbrauch einher sowie gegebenenfalls anfallende, unnötige Instandhaltungskosten. Ferner bedürfen Spielflächen oftmals ausreichender Zuwegungen, welche, bei Nicht-Bedarf, zu nicht notwendigen Flächenversiegelungen führen.

Die FDP spricht sich ebenfalls für die Errichtung hausnaher Spielflächen, wo immer sinnvoll, aus. Wir sehen jedoch die absehbare Verschwendung von Ressourcen kritisch und fordern daher,

1.    die BayBO in dieser Sache so zu ändern, dass der frühere (vor Änderung am 24.07.2007) Artikel 8 Abs. 2 (2) wieder gilt und den Gemeinden der Erlass einer „Ablöse-Satzung“ wieder möglich ist.

2.    dass die bayerischen Kommunen solch eine entsprechende „Ablöse-Satzung“ erlassen. Die so eingenommenen Geldmittel sollen ausschließlich für den Ausbau und Unterhalt der Spielplätze im Stadtgebiet genutzt werden.