Arbeitszimmer besser fördern

Aus unserer Sicht muss es im geförderten Mietwohnungsbau möglich sein, einen Raum ab sechs Quadratmetern als Arbeitszimmer zu nutzen. Beim Neubau von geförderten Wohnungen soll die Errichtung von Arbeitszimmern (ebenfalls ab sechs Quadratmetern) zusätzlich zu den üblichen Räumen gefördert werden. Bei der Neubelegung bestehender Wohnungen soll es auch die Möglichkeit geben, dass zum aktuellen Raumanspruch ein Arbeitszimmer zusätzlich anerkannt wird, wenn der Bedarf zum Beispiel durch freiberufliche Tätigkeit oder entsprechende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag nachgewiesen wird. Das erhöht die Flexibilität der Nutzung von Wohnraum und die Chancen eines angemessenen Wohnens und begünstigt die individuelle berufliche Entwicklung.

Forderungen