FDP Bayern - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

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  • Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

    (02.03.2010)

    Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Praxis bei Vorratsdatenspeicherungen heftig kritisiert und das Gesetz für nichtig erklärt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hatte in der letzten Legislaturperiode gegen das Gesetz geklagt.

Die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung verstößt dem Bundesverfassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und ist „somit nichtig“. Die erhobenen Daten seien „unverzüglich zu löschen“. Nach Weisung der Richter bedürfe es bei der Speicherung einer „transparenten Kontrolle“; sie dürfe nur „für überragend wichtige Aufgaben des Staatsschutzes“ eingesetzt werden und wenn es tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr gebe. Bei der Kommunikation mit Behörden und Organisationen in sozialen und kirchlichen Bereichen müsse sie gänzlich unterbleiben. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte damit die Position der FDP.

Leutheusser-Schnarrenberger: "Herausragender Tag für die Grundrechte"

Bayerns FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte zu dem Urteil: "Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheitsgesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichtsentscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefonüberwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung."

Diese Rechtsprechung sei zugleich Auftrag für eine grundrechtsschonende Innenpolitik, so die Bundesjustizministerin. Die Entscheidung strahle auch auf Europa aus: "Das Bundesverfassungsgericht macht mit seiner Entscheidung deutlich, dass sich Deutschland für die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss."

Das Datenschutzbewusstsein in der Europäischen Union habe sich erkennbar gewandelt, nicht zuletzt im neuen Europäischen Parlament. Nach den jüngsten Äußerungen der neuen EU-Justizkommissarin Viviane Reding zeigt sich Leutheusser-Schanrrenberger  optimistisch, dass auf europäischer Ebene zügig an eine Überarbeitung der Richtlinie gearbeitet werden wird. Sie kündigte an, daran konstruktiv und nachdrücklich mitzuwirken. Einen "nationalen Schnellschuss" könne und werde es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht geben. Das weitere Vorgehen müsse europäisch eingebettet sein. "Der Gesetzgeber kann es sich nicht erlauben, erneut in Karlsruhe zu scheitern", so die Ministerin. Politisch stärke die Entscheidung der Koalition den Rücken bei datenschutzrechtlichen Vorhaben, wie CDU/CSU und FDP sie im Koalitionsvertrag verabredet haben.

"Das Urteil ist Maßstab und Richtlinie für zukünftige Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Innen- und Rechtspolitik", erklärte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. "Es ist uns Auftrag und Verpflichtung zugleich."

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