FDP Bayern - Die Liberalen im Freistaat - Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung

Navigation

Inhalt

  • Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung

    (20.07.2010) Konflikte zwischen Bürgern sollen künftig öfter außergerichtlich beigelegt werden können – mithilfe eines Mediators. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will dieses Instrument in Zivilverfahren aufwerten lassen. Dabei würden Streithähne „gemeinsam als Gewinner“ herausgehen, so Bayerns FDP-Chefin.

Der am Montag an alle Ressorts versendete Entwurf eines Mediationsgesetzes „soll zu einer erheblichen Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung führen“, erklärte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Damit würde die Mediation, in der die Streitenden mithilfe eines Vermittlers ihren Konflikt zu lösen versuchen, nicht nur gesetzlich geregelt, sondern auch als Instrument in Zivilverfahren aufgewertet.

Die Mediation biete eine Alternative zu zeitaufwändigen und kostspieligen Gerichtsverfahren, sagte die Justizministerin. Außerdem würden anders als im Prozess „die Konfliktparteien gemeinsam als Gewinner“ der Einigung hervorgehen. Schließlich wüssten sie „selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist“, so Leutheusser-Schnarrenberger.

Die Rolle des Mediators stärken

Dem Referentenentwurf zufolge soll künftig bereits in der Klageschrift angegeben werden, ob eine Mediation vorausgegangen ist. Auch sollen die Gerichte den Parteien verstärkt diese Form der Vermittlung vorschlagen. Mit der Aufwertung des Schlichtungsverfahren wird auch die Rolle des Mediators gestärkt. Dessen Rechte und Pflichten werden in dem geplanten Gesetz explizit geregelt.

„Strikte Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Die Bundesregierung unterstütze daher private Zertifizierungen durch Kammern und Verbände, um die Qualität der Mediation zu fördern und die Transparenz des Marktes für den Verbraucher zu verbessern. Der Zugang zur Mediatorentätigkeit soll aber nicht gesetzlich verankert werden.

Mediation auf eine einheitliche Grundlage stellen

Das Gesetz werde „den Ländern zudem die Möglichkeit geben, die richterliche Mediation auf eine eindeutige Rechtsgrundlage zu stellen“, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Aber nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene. Schließlich setze die Regelung auch eine Richtlinie der Europäischen Union von 2008 um.

Der Plan der Justizministerin gehe jedoch weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Die Regelung soll Anreize für eine einverständliche Streitbeilegung schaffen, um die Konfliktlösung zu beschleunigen, den Rechtsfrieden nachhaltig zu fördern und die staatlichen Gerichte zu entlasten. Bislang gibt es in Deutschland solch ein Mediationsgesetz nicht.

MEHR ZUM THEMA:

Kontakt

Kontaktformular