"Bei der Sicherungsverwahrung bewegen wir uns in einem rechtspolitisch hochsensiblen Bereich", so die Bundesjustizministerin weiter. Der unverzichtbare Schutz der Allgemeinheit vor besonders gefährlichen Straftätern müsse mit dem absoluten Ausnahmecharakter eines Freiheitsentzugs nach voll verbüßter Strafe zum Ausgleich gebracht werden.
"Ich hoffe sehr", so Leutheusser-Schnarrenberger, "dass die heutige Entscheidung von keiner Seite politisch instrumentalisiert wird, um Ängste zu schüren. Bei der Sicherungsverwahrung ist Sachlichkeit das Gebot der Stunde."
Gerade im Jugendstrafrecht, das vom Erziehungsgedanken geprägt ist, und bei jungen Menschen sei ein Höchstmaß an rechtsstaatlichem Fingerspitzengefühl unverzichtbar. Dabei bedürften besonders die Probleme der Prognosesicherheit bei jungen Menschen einer eingehenden Prüfung. "Wir brauchen eine rechtsstaatlich wasserdichte Lösung, bei der die Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes der Bevölkerung ihren Ausnahmecharakter behält und auf allerschwerste Fälle beschränkt bleibt", erklärte Bayerns FDP-Chefin.
Sei kündigte an, die Bundesregierung werde das Urteil des Bundesgerichtshofes , auch mit Blick auf die anstehende Neukonzeption der Sicherungsverwahrung sorgfältig auswerten.
"Ich hoffe sehr", so Leutheusser-Schnarrenberger, "dass die heutige Entscheidung von keiner Seite politisch instrumentalisiert wird, um Ängste zu schüren. Bei der Sicherungsverwahrung ist Sachlichkeit das Gebot der Stunde."
Gerade im Jugendstrafrecht, das vom Erziehungsgedanken geprägt ist, und bei jungen Menschen sei ein Höchstmaß an rechtsstaatlichem Fingerspitzengefühl unverzichtbar. Dabei bedürften besonders die Probleme der Prognosesicherheit bei jungen Menschen einer eingehenden Prüfung. "Wir brauchen eine rechtsstaatlich wasserdichte Lösung, bei der die Sicherungsverwahrung unter Berücksichtigung des notwendigen Schutzes der Bevölkerung ihren Ausnahmecharakter behält und auf allerschwerste Fälle beschränkt bleibt", erklärte Bayerns FDP-Chefin.
Sei kündigte an, die Bundesregierung werde das Urteil des Bundesgerichtshofes , auch mit Blick auf die anstehende Neukonzeption der Sicherungsverwahrung sorgfältig auswerten.


