FDP Bayern - Neues Konzept zur Sicherungsverwahrung

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  • Neues Konzept zur Sicherungsverwahrung

    (09.08.2010) Die Debatte um die Sicherungsverwahrung wirft derzeit viele Fragen auf. Dabei werden häufig unterschiedliche Sachverhalte miteinander vermischt - manchmal leider bewusst wahrheitswidrig. Jetzt schafft das Bundesjustizministerium mit Fragen und Antworten im Internet Klarheit für die Bürger.

Welche Arten von Sicherungsverwahrung gibt es? Was hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden? Wie viele Straftäter müssen jetzt entlassen werden? Wie kann der Schutz der Bevölkerung dann sichergestellt werden? Diese und weitere Fragen beantwortet das Bundesjustizministerium auf seiner Internetseite.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Dezember 2009 die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung für unzulässig erklärt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will sie nun zu Gunsten einer Ausweitung der primären und vorbehaltenden Sicherungsverwahrung abschaffen. Ihr Gesetzesentwurf wurde bereits vom Bundeskabinett gebilligt.

Für ältere Fälle, in denen Straftäter nun nach dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes entlassen werden müssen, bleibt die Kontrolle durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung. "Gerade in solchen extremen Fällen bringt die Fessel zusätzlichen Schutz", erklärte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit der Bild-Zeitung. Man könne damit beispielsweise die Auflage, dass sich ein entlassener Straftäter einem Kindergarten nicht nähern darf, besser überwachen. "Wenn er dagegen verstößt, ist das eine neue Straftat, wegen der er dann wieder eingesperrt werden kann", so die Justizministerin.

Pläne der Union, Gewalttäter nachträglich auf Dauer wegszuperren, wies die Ministerin zurück: "Es hat doch keinen Sinn, jetzt eine Regelung zu beschließen, die dann von den Gerichten wieder einkassiert wird. Davon hat niemand etwas."

Neues Konzept zur Sicherungsverwahrung soll der Praxis gerecht werden

Im Interview mit dem "Deutschlandradio" widersprach der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Max Stadler der Behauptung, dass das Ministerium die nachträgliche Sicherungsverwahrung ersatzlos streichen wolle. Stattdessen werde sie durch den Ausbau der primären und vorbehaltenen Sicherungsverwahrung ersetzt. So zögen die Liberalen "die Konsequenzen aus der Tatsache, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung sich in der Praxis nicht bewährt hat". Denn nur in wenigen Fällen sei sie seit der Einführung 2004 von den Gerichten überhaupt anerkannt worden.

Stadler betonte auch, dass der Reformvorschlag der CDU/CSU nichts bei den Fällen nutze, die derzeit durch das europäische Gerichtsurteil freikommen würden. Dennoch sei die Idee für die Zukunft ein Modell, "über das man sprechen muss". Dazu hatte das Bundesjustizministerium am vergangenen Freitag Fachleute aus den Ländern nach Berlin eingeladen, denn die Kompetenz bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr liege bei den Bundesländern und nicht beim Bundesgesetzgeber, so der Liberale.

Mehrheit der Bundesländer unterstützt Reformvorschläge des Justizministeriums

Das Bund-Länder-Fachgespräch hat deutlich gemacht, dass es beim Umgang mit gefährlichen Straftätern vor allem zahlreiche praktische Probleme zu bewältigen gibt. Max Stadler sagte auf dem Treffen, zu einer wirksamen Überwachung gehöre als zusätzliches Hilfsmittel die elektronische Fußfessel. Dem stimmte die Mehrheit der Bundesländer zu.

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