Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hatte im Dezember entschieden, dass eine Sicherungsverwahrung, die zunächst auf zehn Jahre begrenzt war, nicht rückwirkend verlängert werden kann. Einige Täter, die davon betroffen sind, können jetzt auf ihre Freilassung hoffen. Denn niemand dürfe wegen eines Gesetzes verurteilt werden, dass es bei seiner Tat noch nicht gab, argumentierten die Richter.
Der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler kündigte in den "Tagesthemen" an, dass Straftäter, die für die Allgemeinheit eine Gefahr sein könnten, künftig mit Hilfe einer elektronischen Fußfessel überwacht werden sollen. So könne festgestellt werden, ob sich die Entlassenen an Auflagen und Verbote hielten. Solange die Fußfessel noch nicht installiert sei, müsse die Polizei "größtes Augenmerk" auf diese Personen richten, betonte Stadler.
Nach dem Konzept von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger soll das umstrittene Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung „überflüssig“, die primäre und vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgeweitet werden. So würden „notorisch gefährliche Schwerverbrecher schon bei der Verurteilung als solche erkannt werden“, sagte die Justizministerin in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“..
Nach der jetzigen Rechtslage müssten sich während der Haft neue Tatsachen ergeben, um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu ermöglichen. Das passiere nur „in gut einem Dutzend Fällen“, erklärte die Ministerin. Die Reform schließe diese Schutzlücke und schaffe so mehr Sicherheit.
Aufenthaltsüberwachung im Einklang mit dem Grundgesetz
Außerdem soll die Überwachung ehemaliger Straftäter durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung gestärkt werden. Diese komme nur in Einzelfällen und bei notorisch gefährlichen Menschen zum Einsatz. Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, dass dabei das Grundgesetz eingehalten werden müsse. „Gleichzeitig brauchen wir einen wirksamen Schutz der Allgemeinheit“, so die FDP-Politikerin.
Die Reform der Sicherungsverwahrung setze Ziele des Koalitionsvertrags um. Sie sei aber keine Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Der Rechtsspruch besagt, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe. Die Unsicherheit, die durch das Verfahren in Straßburg enstand, habe es aber schon länger gegeben, „weil die Hektik ständiger Einzelreparaturen eine unübersichtliche Rechtslage geschaffen hat“, monierte die Justizministerin.
„Ich hoffe, dass dieses sensible Thema mit der notwendigen Sachlichkeit diskutiert werden kann“, fügte Leutheusser-Schnarrenberger hinzu und reagierte damit auf Gegenstimmen, die seitens der CSU laut wurden. „Wer hat denn das geltende Recht geschaffen, das zu so viel Unsicherheit geführt hat? Doch auch die CSU über den Bundesrat“, merkte sie an. Es müsse eine gemeinsame Linie gefunden werden, aber nur auf der Grundlage des Entwurfes des Justizministeriums - für „mehr Schutz für die Bürger, mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsstaatlichkeit“.
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Nach dem Konzept von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger soll das umstrittene Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung „überflüssig“, die primäre und vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausgeweitet werden. So würden „notorisch gefährliche Schwerverbrecher schon bei der Verurteilung als solche erkannt werden“, sagte die Justizministerin in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“..
Nach der jetzigen Rechtslage müssten sich während der Haft neue Tatsachen ergeben, um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu ermöglichen. Das passiere nur „in gut einem Dutzend Fällen“, erklärte die Ministerin. Die Reform schließe diese Schutzlücke und schaffe so mehr Sicherheit.
Aufenthaltsüberwachung im Einklang mit dem Grundgesetz
Außerdem soll die Überwachung ehemaliger Straftäter durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung gestärkt werden. Diese komme nur in Einzelfällen und bei notorisch gefährlichen Menschen zum Einsatz. Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, dass dabei das Grundgesetz eingehalten werden müsse. „Gleichzeitig brauchen wir einen wirksamen Schutz der Allgemeinheit“, so die FDP-Politikerin.
Die Reform der Sicherungsverwahrung setze Ziele des Koalitionsvertrags um. Sie sei aber keine Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Der Rechtsspruch besagt, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht in Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehe. Die Unsicherheit, die durch das Verfahren in Straßburg enstand, habe es aber schon länger gegeben, „weil die Hektik ständiger Einzelreparaturen eine unübersichtliche Rechtslage geschaffen hat“, monierte die Justizministerin.
„Ich hoffe, dass dieses sensible Thema mit der notwendigen Sachlichkeit diskutiert werden kann“, fügte Leutheusser-Schnarrenberger hinzu und reagierte damit auf Gegenstimmen, die seitens der CSU laut wurden. „Wer hat denn das geltende Recht geschaffen, das zu so viel Unsicherheit geführt hat? Doch auch die CSU über den Bundesrat“, merkte sie an. Es müsse eine gemeinsame Linie gefunden werden, aber nur auf der Grundlage des Entwurfes des Justizministeriums - für „mehr Schutz für die Bürger, mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsstaatlichkeit“.


