Es brauche ein klares Signal an die Opfer. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass nur Fälle zugegeben würden, die sich nicht länger bestreiten ließen, so Leutheusser-Schnarrenberger. Die Bundesjustizministerin will auch die zivilrechtlichen Verjährungsfristen verlängern.
Zuvor hatte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Forderung unterstrichen, die katholische Kirche müsse bei Missbrauchsverdacht schneller die Staatsanwaltschaft einschalten. „Die Richtlinien reichen nicht aus“, betonte sie mit Blick auf die entsprechenden kircheninternen Vorschriften. Aus diesen ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft erst nach erwiesenem Verdacht und je nach Sachlage informiert werden soll.
Jenseits der Strafverfolgung müsse auch überlegt werden, was man für die Opfer tun könne. Leutheusser-Schnarrenberger hatte mehrfach ihren Vorschlag erneuert, einen Runden Tisch aus Staats-, Kirchen- und Opfervertretern einzurichten. Unter anderem hatte sie auf die ersten guten Erfahrungen verwiesen, die mit einem solchen Gremium bei der Aufarbeitung von Missbräuchen an Heimkindern gemacht worden seien. "Ich halte das für einen Weg, mit dem die katholische Kirche ihre Verantwortung wirklich wahrnimmt gegenüber den Opfern, für die sonst nichts anderes mehr getan werden kann." Ein runder Tisch biete der katholischen Kirche auch Gelegenheit, mit den Opfern über freiwillige Entschädigungen ins Gespräch zu kommen.
Bayerns FDP-Chefin betonte, dass sie keinen Runden Tisch anstelle möglicher strafrechtlicher Verfolgung wolle. Diese könne "durch nichts ersetzt werden." Sie bekräftigte ihre Offenheit gegenüber weiteren Vorschlägen zur Aufklärung der Missbrauchsfälle.
In den letzten Wochen waren zahlreiche Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen bekannt geworden. Die Vorfälle trugen sich in den sechziger, siebziger und achtziger Jahren zu..
MEHR ZUM THEMA:
Zuvor hatte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Forderung unterstrichen, die katholische Kirche müsse bei Missbrauchsverdacht schneller die Staatsanwaltschaft einschalten. „Die Richtlinien reichen nicht aus“, betonte sie mit Blick auf die entsprechenden kircheninternen Vorschriften. Aus diesen ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft erst nach erwiesenem Verdacht und je nach Sachlage informiert werden soll.
Jenseits der Strafverfolgung müsse auch überlegt werden, was man für die Opfer tun könne. Leutheusser-Schnarrenberger hatte mehrfach ihren Vorschlag erneuert, einen Runden Tisch aus Staats-, Kirchen- und Opfervertretern einzurichten. Unter anderem hatte sie auf die ersten guten Erfahrungen verwiesen, die mit einem solchen Gremium bei der Aufarbeitung von Missbräuchen an Heimkindern gemacht worden seien. "Ich halte das für einen Weg, mit dem die katholische Kirche ihre Verantwortung wirklich wahrnimmt gegenüber den Opfern, für die sonst nichts anderes mehr getan werden kann." Ein runder Tisch biete der katholischen Kirche auch Gelegenheit, mit den Opfern über freiwillige Entschädigungen ins Gespräch zu kommen.
Bayerns FDP-Chefin betonte, dass sie keinen Runden Tisch anstelle möglicher strafrechtlicher Verfolgung wolle. Diese könne "durch nichts ersetzt werden." Sie bekräftigte ihre Offenheit gegenüber weiteren Vorschlägen zur Aufklärung der Missbrauchsfälle.
In den letzten Wochen waren zahlreiche Missbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen bekannt geworden. Die Vorfälle trugen sich in den sechziger, siebziger und achtziger Jahren zu..


