In dem Schreiben heißt es weiter:
„Sowohl Erfahrungswerte aus der Praxis als auch wissenschaftliche Studien belegen die berechtigte Einrichtung von Drogenkonsumräumen. Drogenkonsumräume wirken sich positiv auf die gesundheitliche Situation und die Überlebenschancen von Suchtkranken aus, da die medizinisch-hygienische Situation von Abhängigen wesentlich verbessert wird. Im Notfall ist unmittelbar medizinische Hilfe zur Stelle, Hepatitis- und HIV-Infektionen können durch die Benutzung sauberer Nadeln vermieden werden.
Durch die Einrichtung dieser Räumlichkeiten wird ein niedrigschwelliges Angebot zur Kontaktaufnahme mit bisher schwer erreichbaren Drogenkonsumenten geschaffen. Nicht zuletzt tragen Fixerstuben auch dazu bei, dass Drogen nicht in öffentlichen Räumen wie Toiletten oder Parkanlagen konsumiert werden.“
Ziel einer verantwortungsvollen Drogen- und Suchtpolitik muss nichtsdestotrotz selbstverständlich sein, Betroffenen aus der Abhängigkeit herauszuhelfen. Vor der Existenz schwertherapierbarer Abhängiger dürfen wir jedoch nicht die Augen verschließen.
Ich appelliere daher an Sie, sich dem Erlass einer Rechtsverordnung zur Einrichtung von Drogenkonsumräumen nicht zu verweigern. In anderen Bundesländern konnten derartige Räumlichkeiten bereits erfolgreich eingerichtet werden. Ich bin mir sicher, dass wir dies auch in Bayern schaffen können.“
„Sowohl Erfahrungswerte aus der Praxis als auch wissenschaftliche Studien belegen die berechtigte Einrichtung von Drogenkonsumräumen. Drogenkonsumräume wirken sich positiv auf die gesundheitliche Situation und die Überlebenschancen von Suchtkranken aus, da die medizinisch-hygienische Situation von Abhängigen wesentlich verbessert wird. Im Notfall ist unmittelbar medizinische Hilfe zur Stelle, Hepatitis- und HIV-Infektionen können durch die Benutzung sauberer Nadeln vermieden werden.
Durch die Einrichtung dieser Räumlichkeiten wird ein niedrigschwelliges Angebot zur Kontaktaufnahme mit bisher schwer erreichbaren Drogenkonsumenten geschaffen. Nicht zuletzt tragen Fixerstuben auch dazu bei, dass Drogen nicht in öffentlichen Räumen wie Toiletten oder Parkanlagen konsumiert werden.“
Ziel einer verantwortungsvollen Drogen- und Suchtpolitik muss nichtsdestotrotz selbstverständlich sein, Betroffenen aus der Abhängigkeit herauszuhelfen. Vor der Existenz schwertherapierbarer Abhängiger dürfen wir jedoch nicht die Augen verschließen.
Ich appelliere daher an Sie, sich dem Erlass einer Rechtsverordnung zur Einrichtung von Drogenkonsumräumen nicht zu verweigern. In anderen Bundesländern konnten derartige Räumlichkeiten bereits erfolgreich eingerichtet werden. Ich bin mir sicher, dass wir dies auch in Bayern schaffen können.“
