Das so genannte Restrukturierungsgesetz stellt durch die Bankenabgabe sicher, dass die Rettung systemrelevanter Banken zukünftig nicht allein auf Kosten der Steuerzahler geht. Die Kreditwirtschaft muss ihren Beitrag zur Bekämpfung künftiger Krisen leisten. Die Verjährungsfristen für die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Aktiengesellschaften werden von fünf auf zehn Jahre verlängert. Das Gesetz stellt ferner ein Instrumentarium zur Verfügung, mit dem unter Vermeidung von Enteignungen die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems bewältigt werden kann. Eigen- und Fremdkapitalgeber müssen die Kosten der Insolvenzbewältigung so weit wie möglich selbst tragen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt: "Enteignungen wie bei der HRE sind – auch als Ultima Ratio – mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht in Einklang zu bringen. Das Restrukturierungsgesetz bietet mit seinem Verfahren eine klare Alternative zur Enteignung." Der Gesetzentwurf stelle sicher, dass Bankinstitute weit unterhalb der Schwelle der Enteignung in einem geordneten Verfahren frühzeitig saniert werden können. Er setze auf Privatautonomie und stärke die Eigenverantwortung der Unternehmer, so die FDP-Politikerin. Das Modell biete die Chance, eigenverantwortlich und zunächst ohne Eingriffe in Aktionärsrechte die Sanierung des Kreditinstituts einzuleiten.
"Ziel ist es", so Leutheusser-Schnarrenberger, "die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für das Finanzsystem zu bewältigen und dafür zu sorgen, dass Restrukturierung und geordnete Abwicklung einer solchen Bank nicht, wie in der Vergangenheit, durch die öffentliche Hand, sondern vorrangig vom Finanzsektor selbst finanziert werden." Aus ordnungspolitischen Gründen sollten staatliche Eingriffe nur dann ergriffen werden, wenn es den Beteiligten nicht gelingt, im Wege von Verhandlungen eine angemessene Bewältigung der Krise zu erreichen.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärt: "Enteignungen wie bei der HRE sind – auch als Ultima Ratio – mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht in Einklang zu bringen. Das Restrukturierungsgesetz bietet mit seinem Verfahren eine klare Alternative zur Enteignung." Der Gesetzentwurf stelle sicher, dass Bankinstitute weit unterhalb der Schwelle der Enteignung in einem geordneten Verfahren frühzeitig saniert werden können. Er setze auf Privatautonomie und stärke die Eigenverantwortung der Unternehmer, so die FDP-Politikerin. Das Modell biete die Chance, eigenverantwortlich und zunächst ohne Eingriffe in Aktionärsrechte die Sanierung des Kreditinstituts einzuleiten.
"Ziel ist es", so Leutheusser-Schnarrenberger, "die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für das Finanzsystem zu bewältigen und dafür zu sorgen, dass Restrukturierung und geordnete Abwicklung einer solchen Bank nicht, wie in der Vergangenheit, durch die öffentliche Hand, sondern vorrangig vom Finanzsektor selbst finanziert werden." Aus ordnungspolitischen Gründen sollten staatliche Eingriffe nur dann ergriffen werden, wenn es den Beteiligten nicht gelingt, im Wege von Verhandlungen eine angemessene Bewältigung der Krise zu erreichen.


